Blogbeitrag

Förderungsmaßnahmen für Sportstätten durch das Land NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das einzigartige Förderungsprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ vorgestellt. Die zur Verfügung stehenden Gelder sollen Sportvereine und Sportverbände im Land dabei unterstützen, zukunftsorientierte Sportstätten zur errichten und den massiven Modernisierungsstau bei Sportstätten zu beheben.

Investitionen in die sportliche Zukunft NRWs

Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, betont dass: „Sportvereine und Sportverbände mit dem Sportstättenförderprogramm eine fundamentale Unterstützung erhalten, die zu einer deutlichen Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen führen wird. Mit dieser Förderung unserer Sportvereine investieren wir in die Mitte der Gesellschaft“.

Zwischen 2019 und 2022 werden Sportvereinen und Sportverbänden insgesamt 300 Millionen Euro zur Modernisierung und Instandsetzung, energetischer Sanierung und den barrierefreien Ausbau von Sportstätten bereitgestellt. Diese Fördergelder können im Rahmen von Projektanträgen als Zuwendung abgerufen werden. Dabei handelt es sich nicht um Kredite, sondern „echtes Geld“, welches nicht zurückgezahlt werden muss.

Realisieren Sie Ihr Projekt mit der Lodenkemper GmbH

Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Sportplatzbau ist die Lodenkemper GmbH prädestiniert als Ansprechpartner für die Errichtung zukunftsorientierter Sportanlagen, sowie die Modernisierung in die Jahre gekommener Sportstätten im Münsterland und im Rhein-Ruhrgebiet. Mit unserem bewährten Partnernetzwerk decken wir ihr Sportplatzprojekt von A bis Z ab – vom Kleinspielfeld bis zur großen Sportanlage z.B. für Fussball, Hockey, Beachvolleyball oder Leichtathletik. Dabei genießen ökologische und nachhaltige Lösungen bei unseren Arbeiten einen besonders hohen Stellenwert.

Im Rahmen der gemeinsamen Projektplanung beraten wir sie bzgl. der Möglichkeiten von Förderungsmaßnahmen und garantieren Ihnen eine Rundumbetreuung, über die Ausführung und anschließende mögliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Ihrer Sportanlage.

Quelle: Pressemitteilung des Landes NRW

zurück zur Übersicht